Barrierefreiheit |Datenschutz |Freizeit & Tourismus |Sitemap |Cookies |Impressum
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Glossar
Das Stören einer Amtshandlung oder beleidigendes Verhalten gegenüber einer Behörde wird mit einer Ordnungsstrafe geahndet.
https://kommunal.at/glossar/ordnungsstrafe