Meldeauskünfte dürfen nicht auf telefonischem Wege übermittelt werden. Die Auskünfte aus dem Melderegister sind mit gewissen Gebühren verbunden:
- Mündlicher Antrag aus dem ZMR: € 3,-
- Meldebestätigungen: zusätzliche Bundesgebühr von € 14,30
- Schriftlicher Antrag: zusätzliche Bundesgebühr von € 14,30