Eine Legalservitut ist eine gesetzliche Verpflichtung, welche einer Dienstbarkeit (hier mehr zu Dienstbarkeit lesen) sehr ähnlich ist, aber nicht zu den Dienstbarkeiten im eigentlichen Sinne zählt. Legalservituten müssen nicht in das Grundbuch eingetragen werden. Legalservituten finden sehr oft im Verwaltungsrecht Anwendung:
- Wasserrecht
- Bergrecht
- Forstrecht
- Jagdrecht
- Fischereirecht