Feststellungsverfahren

Durch ein Feststellungsverfahren wird ermittelt, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht oder nicht. Das Verfahren kann bei der jeweils zuständigen Behörde eingeleitet werden. Gemeinden und Bürgermeister können zu den zuständigen Behörden zählen.

Feststellungsverfahren können zu den verschiedensten rechtlichen Themengebieten eingeleitet werden. Hier ein Auszug der möglichen Bereiche für ein Feststellungsverfahren:

  • Feststellungsverfahren auf Anspruch einer sonderpädagogischen Bildung
  • Feststellungsverfahren bei der Abwicklung einer Insolvenz
  • Feststellungsverfahren im Umweltrecht
  • Feststellungsverfahren zu Grundstücken
  • Feststellungsverfahren im Baurecht

Für Gemeinden haben Feststellungsverfahren zu Grundstücken und im Baurecht eine besonders hohe Bedeutung. Durch solche Verfahren können in Einzelfällen genaue Grundstücksgrenzen bestimmen oder die Rechtmäßigkeit verschiedener Bausubstanzen klären.