Beschreibt eine Person, die als rechtlicher Grundsatz für den Zuzug einer weiteren Person aus dem Ausland, dient.
Wer kann aufgrund einer Ankerperson in den EWR-Raum nachziehen?
Zum Kreis der begünstigten Personen zählen:
- Ehegatten der Ankerperson
- Eingetragene gleichgeschlechtliche Partner der Ankerperson
- Verwandte in absteigender oder aufsteigender, gerader Linie der Ankerperson, die Unterhalt von der Ankerperson beziehen