Barrierefreiheit |Datenschutz |Freizeit & Tourismus |Sitemap |Cookies |Impressum
Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Mobilität & Verkehr
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.