An alle Hundehalterinnen und Hundehalter!

Alle HundehalterInnen sind - nach dem neuen NÖ-Hundehaltegesetz - verpflichtet bis spätestens 1. Juni 2025 eine Haftpflichtversicherung in Höhe von € 725.000,00 pro Hund für Personen- und Sachschaden abzuschließen und diese am Gemeindeamt vorzulegen.

Nähere Informationen erhalten sie unter:

https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

04.07.2024