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Alle HundehalterInnen sind - nach dem neuen NÖ-Hundehaltegesetz - verpflichtet bis spätestens 1. Juni 2025 eine Haftpflichtversicherung in Höhe von € 725.000,00 pro Hund für Personen- und Sachschaden abzuschließen und diese am Gemeindeamt vorzulegen.
Nähere Informationen erhalten sie unter:
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
04.07.2024